Neu für Gasheizungen: Effiziens-Check

3.01.2023


Neu für Gasheizungen: Effizienz-Check ab 1. Oktober 2022
Verordnung schreibt Prüfung und Optimierung vor
 
Durch Optimierung Brennstoff sparen
Nicht alle Heizungsanlagen in Deutschland sind optimal eingestellt und
verbrauchen somit unnötig Energie. Da sich viele Mieter, Haus- und
Wohnungsbesitzer wenig bis gar nicht mit der installierten
Anlagentechnik auskennen, sind sie auf Hilfe vom Fachmann
angewiesen. Regelmäßige Wartungen und Überprüfungen tragen in der
Regel dazu bei, dass Anlagen effizient und sicher arbeiten. Dennoch
kommt es vor, dass aus Unkenntnis Einstellungen verändert werden oder
schon lange keine Wartung mehr durchgeführt wurde. An diesem Punkt
soll der flächendeckende Effizienz-Check ansetzen. Im Fokus stehen
Gas-Wärmeerzeuger, d. h. Heizungen, Raumheizer und Warmwasserheizer,
die mit Erdgas betrieben werden.
 
Einfache Maßnahmenan vielen Anlagen
Die Heizungsüberprüfung soll möglichst schnell und mit einfachen
Mitteln Einsparmöglichkeiten aufzeigen, die teilweise gleich vor Ort
umgesetzt werden können. Möglich ist dies zum Beispiel durch
Anpassungen der Regelungstechnik. „Sie ist nur eine von weiteren
Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig Gas einsparen sollen“, so Andreas
Walburg vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. In der
Summe aller Maßnahmen erhofft sich die Bundesregierung, den
Energieverbrauch senken und damit die Energieversorgung auch bei
Gasmangellage sicherstellen zu können. Da die Zeit drängt, setzen die
Verantwortlichen jetzt auf verpflichtende statt auf freiwillige Maßnahmen.
Was kommtauf Hausbesitzer zu?
Die Überprüfung soll möglichst im Zusammenhang mit anderen Arbeiten
durchgeführt werden. Das bedeutet zum Beispiel: Kommt ein Schornsteinfeger oder eine
Schornsteinfegerin zur Messung oder Feuerstättenschau ins Haus,
überprüfen sie im Anschluss bestimmte Parameter sowie die
Einstellungen der Anlage: Kann die Vorlauftemperatur abgesenkt
werden? Ist die Nachtabsenkung aktiviert? Kann die Wassertemperatur
abgesenkt werden? Sind die Leitungsrohre gedämmt? Maßnahmen wie diese können und sollen dazu beitragen, dass Brennstoff eingespart
werden kann.
Die Heizungsüberprüfung ist verpflichtend für Hausbesitzer und in der
neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über
mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) festgelegt. Die
Verordnung soll ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten, muss
jedoch vorher die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Neben Schornsteinfeger*
innen sollen auch SHK-Gewerke oder bestimmte Energieberater*
innen den Check durchführen können. In welchem Kostenrahmen
dieser liegen wird, hängt unter anderem vom Anbieter, von der
Dauer und dem Umfang ab. Das Ergebnis soll schriftlich festgehalten
werden und, falls erforderlich, verpflichtende Optimierungsmaßnahmen
enthalten.
 
Beim nächsten Termin Schornsteinfeger*in fragen
 „Sollte eine vergleichbare Prüfung, ein hydraulischer Abgleich
oder Pumpentausch bereits erfolgt sein, können die Eigentümer dies
vorher mitteilen.“ Denn: Liegt eine vergleichbare Prüfung nicht länger als
zwei Jahre zurück, ist kein erneuter Check notwendig. Bereits erfolgte
Optimierungsmaßnahmen werden ebenfalls dokumentiert.